Samstag, 19. Mai 2012

Über Dummheiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im "öffentlichen" Social Web oder auch "Bück dich hoch!"

Eigentlich wollte ich heute den angekündigten zweiten Teil von "Über die eigentlich Herausforderung von Social Media im Recruiting" veröffentlichen. Aber zur Feier des Tages - immerhin ist seit heute Facebook an der Börse - habe ich mir gedacht, muss ich einfach zur Top Story auf Bild.de was schreiben: "Mitarbeiter wegen Facebook-Eintrag gefeuert!". Es ist so schön blöd! Aber bitte, sowohl aus Perspektive des Arbeitnehmers als auch aus der Perspektive des Arbeitgebers. Der Fall: Der Mitarbeiter einer Möbelbeleuchtungs-Firma hatte laut „Westfalen-Blatt“ auf seiner Facebook-Seite den Link zum „Bück Dich hoch“-Video veröffentlicht. Dazu den Text: „Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends!!!“ (bild.de)

Lieber Angestellter, was zum Geier soll denn das? Jedes Kind kennt sich mittlerweile mit den Tücken von Facebook aus. Oder war das Absicht? Ich meine, wenn Sie keine Lust haben sich von Ihrem Chef schikanieren zu lassen, dann gründen Sie doch entweder a.) einen Betriebrat oder b.) nehmen Sie doch einfach Ihren Hut. Wo ist das Problem? Es kann im Zweifel sogar Stil haben und zudem enorm befreiend wirken, im Abgang noch einmal jemanden richtig die Meinung zu geigen. Jetzt wirkt es so missglückt, so unfertig.

Liebe Arbeitgeber, mal ehrlich, nichts gelernt? Beispiele gibt es doch genug ... spätestens seit dem Urteil des LAG in Mainz, vom 18.08.2011, wissen wir doch, dass selbst soetwas wie: "Chef, ich finde Sie sind ein Arschloch!" oder alternativ: "Chef, ich finde Sie sind ein Wichser!"nicht für eine außerordentliche Kündigung reicht - dagegen ist der Deichkind Song nun wirklich ein Witz oder? An dieser Stelle kann ich Arno Lampmann wirklich nur beipflichten: "einem Arbeitnehmer muss auch im gewissen Rahmen Kritik an seinem Arbeitgeber erlaubt sein, ohne dass er sofort eine Kündigung befürchten muss."(man weiss wirklich nicht ob man lachen oder weinen soll) Und lassen sie mich noch eins sagen - als gelernter Mediator sozusagen -, reden Sie doch erst mal mit Ihrem Kollegen! Vielleicht hatte Ihr Mitarbeiter einfach einen Sch....-Tag. Wir kennen doch die Arbeitsgerichte, sooo einfach geht das nicht. Wir sind doch nicht in Amerika!

Fazit: Im echten, wie im virtuellen Leben: Lesen Sie das Kleingedruckte! Zumindest finden Sie so auch die Sicherheitseinstellungen auf Facebook und Vertrauliches bleibt dann unter Freunden.

In diesem Sinne: "Bück dich hoch!"







2 Kommentare:

  1. Vielleicht wissen die Freunde des Arbeitnehmers, aber auch einfach das er den Beat so wahnsinnig gut findet und ihn der Song bei der Arbeit so richtig vorwärts pusht! :)

    Der Arbeitgeber hat da, meiner Meinung nach, bei dem oberflächlichen Kommentar zum Song leider komplett versagt! Die Kombination mit "Chef Sie sind ein Ar*****" UND dem Song wäre eindeutig eindeutiger gewesen!

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  2. Ein sehr interessanter und ausgewogener, sich an der Praxis orientierender Artikel, der sich mit meinen HR-Erfahrungen und meiner Sicht der Dinge voll und ganz deckt und dessen Aussagen ich in jeder Beziehung unterstreichen kann. Schade, dass dies in der HR-Berichterstattung nicht häufiger thematisiert wird und in der Agenda von HR-Leuten nicht weiter oben steht.

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