Freitag, 31. Januar 2014

Zum richtigen und falschen Umgang mit Arbeitgeberbewertungen

Jeden Tag verwenden wir viel Zeit und Energie auf die möglichst positive Darstellung der Arbeitgebermarke unseres Unternehmens. Ob auf der Website, auf Events oder in den sozialen Medien - nahezu alle Mittel sind uns recht, um uns gut zu positionieren und damit attraktiv für Bewerber zu werden. Und dann passiert das, wovor uns allen graut: ein Bewerber oder (Ex-)Mitarbeiter schreibt eine negative Bewertung in einer der Arbeitgeberbewertungsplattformen. Ob nun gerechtfertigt oder nicht, es nagt an uns, unserer Arbeit und natürlich auf der Arbeitgebermarke.

Die einfachste Lösung: Arbeitgeber verbieten die kritische bzw. negative Äußerung in den sozialen Medien, auch die anonyme Kritik. So steht mittlerweile in vielen Arbeitsverträgen, dass es veboten ist, den Arbeitgeber öffentlich zu diffamieren. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe und der Arbeitgeber behält sich die weitere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Würden Sie versuchen, ein Feuer mit Spiritus zu löschen? Na also.

Ist es rechtlich erlaubt, kritische Äußerungen zu verbieten?
Gegen die Vergabe unbefriedigender oder schlechter Bewertungen kann sich der Arbeitgeber nicht wehren. Bei Verleumdungen, übler Nachreden, falschen Behauptungen oder der Bekanntgabe von Firmengeheimnissen sieht es natürlich anders aus. In dem Fall kann der Arbeitgeber Strafanzeige stellen und den Widerruf sowie die Unterlassung der Bewertung einklagen. Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber auch abmahnen und im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen.

Aber mal ganz ehrlich – das Problem liegt doch ganz woanders. Bewertungsportale werden meist nur von Mitarbeitern genutzt, die enttäuscht sind oder dem Unternehmen bewusst schaden wollen. So weit sollten es Arbeitgeber gar nicht erst kommen lassen. Sie sollten eine offene und transparente Arbeitsatmosphäre schaffen und die Mitarbeiter in die Gestaltung der Unternehmenskultur aktiv einbeziehen. Holen Sie sich regelmäßig das Feedback der Mitarbeiter in persönlichen Gesprächen. Animieren Sie außerdem zufriedene Mitarbeiter, auch ihre Meinung öffentlich in den sozialen Medien kundzutun. Gehen Sie auf Mitarbeiter zu und kümmern Sie sich um ihre Bedürfnisse. Viele Firmen machen es mittlerweile vor, einige haben sogar eigene Feel Good Manager.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

tweetmeme