Dienstag, 3. Dezember 2013

Mindestlohn für Praktikanten!?

"Deutschlands Zukunft gestalten“ – so lautet der Titel des Koalitionsvertrags, der in der vergangenen Woche unterzeichnet wurde. Dieser regelt auch den flächendeckenden Mindestlohn. Dazu heißt es: „Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt.“

Quelle: dpa
In der vorab veröffentlichten Entwurfsfassung hieß es noch, dass der Mindestlohn nicht für Praktikanten gelte. In der finalen Fassung fehlte dies jedoch, der Satz wurde auf Wunsch der SPD gestrichen.

Was heißt das nun genau? Kommt nun der Mindestlohn für Praktikanten? Das hieße, dass Praktikanten in Zukunft bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Gehalt von ca. 1.400 Euro im Monat kommen. Zu diesem Thema habe ich gestern auf dem Tag der Praktikanten mit Vertretern verschiedener Unternehmen, Praktikanten und der Projektleiterin der Initiative Fair Company gesprochen. Ein Großteil der Praktikanten befürwortet den Mindestlohn, befürchtet gleichzeitig aber auch den Rückgang des Angebots freier Stellen – Praktikanten würden teurer werden, sodass auch der Recruiting-Aufwand deutlich steigt.

Aber es gibt schon jetzt ein Schlupfloch: der Mindestlohn gilt nur für junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung. Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums ein Praktikum leisten, befinden sich in einem Ausbildungs- nicht in einem Anstellungsverhältnis. Sie müssen also weiterhin für wenig Geld arbeiten. 

Haben wir also zukünftig Praktikanten erster und zweiter Klasse? Werden nur noch die Besten die Möglichkeit auf ein Praktikum erhalten? Droht eine neue Welle der Jugendarbeitslosigkeit? Kann es nun auch passieren, dass Praktikanten durch eine solch hohe Vergütung mehr arbeiten bzw. mehr Leistung erbringen müssen und das Lernen in den Hintergrund gerät?

Es gibt viele Fragen offen, die wir auch während der Diskussion nicht klären konnten – im Gegenteil: es kamen noch mehr Fragen auf. Derzeit können wir nur mutmaßen und eigene Interpretationen des Koalitionsvertrags anstellen. Konkrete Details wird wohl erst das konkrete Gesetzgebungsverfahren klären.

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